Sterben – kaum ein Thema wird so gerne verdrängt. Und doch sind wir ihm täglich näher, als wir denken. Die Patientenverfügung ist kein Papier für alte oder kranke Menschen, sondern ein Ausdruck von Selbstbestimmung – mitten im Leben. Beachte: Gemäss neuestem Bundgesgerichtsentscheid gilt die ärztliche Schweigepflicht über den Tod hinaus – Vertrauensverhältnis Arzt-Patient! Mittels Patientenverfügung kannst du deinen Willen kund tun, wer nach deinem Tod Berechtigung zur Einsicht in deine Krankenakten erhält.
Warum überhaupt eine Patientenverfügung?
Stell dir vor, du liegst nach einem Unfall im Spital. Du kannst nicht mehr sagen, was du willst. Andere müssten für dich entscheiden. Die Patientenverfügung nimmt dir nicht die Angst – sie gibt dir aber Sicherheit: Deine Haltung, deine Werte und deine Wünsche werden respektiert.
Was genau ist das?
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem du festhältst:
- Welche medizinischen Massnahmen du wünschst – und welche du ablehnst.
- Wer für dich entscheiden darf, wenn du selbst nicht mehr kannst.
Seit 2013 ist das im Zivilgesetzbuch (Art. 370–373 ZGB) verankert. Ärzt:innen und Spitäler sind verpflichtet, deine Verfügung zu beachten – solange sie nicht gegen Recht oder Ethik verstösst.
Was sollte drinstehen?
Deine Werte: Was bedeutet für dich Lebensqualität?
Konkrete Entscheidungen:
• Reanimation: ja oder nein?
• Künstliche Beatmung – wie lange, in welcher Situation?
• Ernährung über Sonde – ist das für dich ein Ja oder ein Nein?
Deine Vertrauensperson: Wer darf für dich sprechen, wenn neue Fragen auftauchen? Klarheit ist hier entscheidend. Ein Satz wie „keine lebensverlängernden Massnahmen“ klingt gut – ist aber im Ernstfall oft zu ungenau.
Der rechtliche Rahmen in der Schweiz:
- Schriftlich und unterschrieben muss sie sein.
- Du kannst sie jederzeit ändern oder widerrufen.
- Ohne Verfügung entscheiden Ärzt:innen gemeinsam mit Angehörigen nach dem, was sie als deinen mutmasslichen Willen einschätzen.
Wo gehört sie hin?
Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird.
- Zuhause bei den Unterlagen.
- Beim Hausarzt oder der Hausärztin.
- Eingetragen auf der Krankenkassenkarte.
Warum jetzt – und nicht irgendwann?
Viele schieben das Thema weg, weil es unbequem ist. Doch gerade jetzt – wenn du gesund bist und klar denken kannst – entscheidest du frei.
Eine Patientenverfügung ist kein Abschied, sondern ein Geschenk: für dich und für deine Liebsten. Sie bewahrt dich davor, gegen deinen Willen behandelt zu werden. Und sie bewahrt deine Angehörigen davor, in der schwersten Stunde Entscheidungen für dich treffen zu müssen, die sie vielleicht zerreissen.
Hilfreiche Unterstützung
In der Schweiz findest du Vorlagen bei:
– FMH (Ärzteverbindung)
- Pro Senectute
- Caritas
- EXIT
- vielen Spitäler
- Alle Vorlagen sind rechtlich geprüft, verständlich formuliert und medizinisch aktuell.
Fazit:
Eine Patientenverfügung ist keine dunkle Wolke über deinem Leben. Sie ist ein Leuchtturm. Sie sagt: Das bin ich. Das ist mir wichtig. Das möchte ich – und das nicht.
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